RECHT

Aktuelle und interessante Gerichtsurteile

Strafrecht

Gefälschter Zahlungsauftrag

Eine ehemalige Kundenberaterin einer Bank wurde wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Betrugs zu 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatte bei einer Kontoeröffnung eine Unterschriftenkarte ihrer Kundin mit einer falschen Kontakttelefonnummer manipuliert, die auf eine unbekannte Mittäterin lautete. Über den anschliessend erfolgten «Call-Back» der Bank wurde so ein gefälschter Zahlungsauftrag über USD 3,5 Mio. autorisiert und das gesamte Kontoguthaben auf ein Konto in China überwiesen. Zur Verschleierung der Herkunft der Deliktserträge verwendete sie später gegenüber zwei weiteren Banken fingierte Darlehensverträge, die sie selbst im Namen der angeblichen Vertragsparteien unterzeichnete. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung: Die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz sei nicht willkürlich, insbesondere gestützt auf Aussagen, forensische Gutachten und den Geldfluss zur Beschwerdeführerin. Auch die fingierten Darlehensverträge erfüllten objektiv und subjektiv den Tatbestand der Urkundenfälschung, unabhängig davon, ob die getäuschten Banken die Dokumente tatsächlich verwendeten. Die Beschwerde wird abgewiesen.

(BGE 6B_28/2026 vom 30. April 2026)

Strafrecht

Suva-Betrug und Buchführungspflichtverletzung

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von A. gegen seine Verurteilung wegen mehrfachen, teils versuchten Betrugs zulasten der Suva sowie wegen Unterlassung der Buchführung endgültig ab und bestätigt das Urteil des Obergerichts Zürich vollständig. A. hatte gegenüber der Suva falsche Lohnangaben gemacht, gefälschte Lohnabrechnungen, Zahlungsausführungen und einen unwahren Arbeitsvertrag eingereicht, um höhere Taggelder zu erhalten, sowie als Geschäftsführer der E. AG über mehrere Jahre keine ordnungsgemässe Buchhaltung geführt. Die bereits vom Bezirksgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von 5 Jahren, die Geldstrafe, die Busse, die siebenjährige Landesverweisung sowie die Ersatzforderung von CHF 200000 bleiben unverändert bestehen. (BGer-Urteil 6B_762/2024 vom 25. März 2026)

Strafrecht

Betrügerische Zahlungen im Baubetrieb

Eine langjährige Buchhaltungs- und Administrationsmitarbeiterin eines Baubetriebs hatte von 2003 bis 2018 rund CHF 920000 veruntreut, indem sie bei Sammelzahlungsaufträgen Rechnungen doppelt einreichte, Einzahlungsscheine auf ihr eigenes Konto austauschte und die Buchhaltung entsprechend verfälschte. Zusätzlich beging sie eine weitere unbefugte Zahlung, unterliess die Anmeldung diverser Mitarbeitender bei der Pensionskasse, fälschte einen Auszug der Pensionskasse und veruntreute Geld aus der ihr anvertrauten Bargeldkasse. Das Obergericht Zürich verurteilte sie zu 36 Monaten Freiheitsstrafe (teilbedingt) und 5 Jahren Landesverweisung. Vor Bundesgericht rügte sie ungenügende Tatvorhalte im Vorverfahren, eine Verletzung des Anklagegrundsatzes, willkürliche Sachverhaltsfeststellung, das Fehlen des Motivationszusammenhangs beim Betrug (da sie selbst die Einzahlungsscheine austauschte) sowie die Strafzumessung. Das Bundesgericht verwarf alle Rügen: Der Tatvorhalt zu Beginn der ersten Einvernahme war ausreichend, die Anklage hinreichend bestimmt, die Beweiswürdigung nicht willkürlich, und der Motivationszusammenhang zwischen dem Irrtum des Vorgesetzten und der Vermögensschädigung wird durch die deliktischen Zwischenhandlungen nicht unterbrochen. Auch die Strafzumessung sei bundesrechtskonform. Die Beschwerde wird abgewiesen, Strafmass und Landesverweisung bleiben bestätigt.

(BGE 6B_689/2025 vom 30. April 2026)

Steuerrecht

Nachfolgeregelung: Steuerfreies Vermächtnis der Aktionärin an den langjährigen Geschäftsführer

Eine Alleinaktionärin ohne direkte Nachkommen übertrug ihrem langjährigen Geschäftsführer im Jahr 2001 vertraglich und erbvertraglich sämtliche Aktien der Gesellschaft. Nach ihrem Tod im Jahr 2016 erhielt er 795 Aktien als Vermächtnis. Das Kantonale Steueramt Aargau wollte dieses Vermächtnis von CHF 8,25 Mio. als steuerbares Erwerbseinkommen aufrechnen, da ein enger Konnex zum Arbeitsverhältnis bestanden habe. Das Bundesgericht bestätigte schliesslich, dass die Zuwendung als steuerfreies Vermächtnis und nicht als Einkommen gelte. Zwar bestand ein Konnex zum Arbeitsverhältnis, doch schliesst dies ein Vermächtnis nicht aus. Massgebend sei der überwiegende Grund der Zuwendung – hier die Nachfolgeregelung mangels eigener Erben, nicht die Honorierung der Arbeitsleistung. Dafür sprechen der 15-jährige, ungewisse Zeithorizont bis zum Erbfall, die Übertragung sämtlicher Aktien und der fehlende Bezug zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. (BGer-Urteil 9C_463/2025, 9C_464/2025 vom 17. Juni 2026)

Wettbewerbsrecht

Verstösse gegen Kartellrecht durch Baufirmen im Unterengadin

Das Bundesgericht bestätigt die WEKO-Sanktionen gegen Bauunternehmen im Unterengadin wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden. Auslöser war eine 2012 eröffnete Untersuchung gegen 19 Baufirmen; die WEKO sanktionierte 2018 mehrere Unternehmen wegen Kartellrechtsverstössen. Das Bundesgericht weist die erhobenen Beschwerden ab: Zwischen 2008 und Oktober 2012 bestand ein Gesamtkonsens, das gesamte Marktverhalten im Hoch- und Tiefbau projektübergreifend zu koordinieren; von 1997 bis Mai 2008 wurden zudem Vorversammlungen abgehalten, um Zuschlagsempfänger und Angebotspreise vorab festzulegen. Diese Gesamtabreden fallen unter den Begriff der Wettbewerbsabrede, bezweckten eine Wettbewerbsbeschränkung und sind unzulässig. (BGer-Urteile 2C_40/2024/2C_70/2024 vom 19. März 2026 und 2C_41/2024 vom 1. April 2026)

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