STEUERN
Mehrwertsteuer:
Wussten Sie, dass …
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist zusammen mit der direkten Bundessteuer die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Im Jahr 2024 machte diese 31.2 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Ab dem 1. Januar 2025 müssen sämtliche steuerpflichtigen Personen die MWST online über das ePortal abrechnen. Zudem können verschiedene Änderungen und Deklarationen über das ESTV-Portal vorgenommen werden.
Die MWST-Einnahmen waren im Jahr 2024 zwar CHF 0.25 Mia. unter dem Budget, erreichten mit CHF 26.93 Mia. (Vorjahr: CHF 25.15 Mia.) jedoch erneut einen Höchststand. Diese setzten sich aus der Inland- und Bezugssteuer von CHF 14.76 Mia. sowie der Einfuhrsteuer von CHF 12.17 Mia. zusammen.
Auch die Zahl der Steuerpflichtigen erhöhte sich im Jahr 2024 auf rund 423000, die insgesamt 1430557 MWST-Abrechnungen einreichten. Noch immer deklarierten 4.9 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Abrechnungen in Papierform – ab dem 1. Januar 2025 sind nur noch Online-Einreichungen zulässig. Wird eine MWST-Abrechnung trotz Mahnung nicht online eingereicht, gilt sie als nicht zugestellt, was zu Bussen und einer Besteuerung aufgrund einer Ermessenseinschätzung führen kann.
Auch wurden die Steuerpflichtigen geprüft: Die ESTV führte 8983 externe Kontrollen durch (Vorjahr: 9140). Aus diesen Prüfungen haben sich CHF 266.91 Mio. (2023: CHF 159.15 Mio.) Nachbelastungen ergeben und für CHF 61.75 Mio. (2023: 67.77 Mio.) wurden Gutschriften erstellt. Die Einnahmen aus Bussen bei Widerhandlungen gegen das MWSTG betrugen CHF 764250 (Vorjahr: CHF 366695). Die Hauptabteilung MWST beantwortete zudem 6798 Anfragen und Rulinggesuche schriftlich, davon 94 Prozent innert 30 Tagen. Zusätzlich werden durchschnittlich rund 1000 Anrufe pro Arbeitstag beantwortet!
Neuerungen der Online-Dienste
Im Bereich der Online-Dienste wurden mehrere Verbesserungen umgesetzt: Das Formular für das Meldeverfahren ist überarbeitet worden und kann neu, wie auch die Beilagen zur Einlageentsteuerung, direkt mit in der MWST-Abrechnung im ePortal hochgeladen werden. MWST-pflichtige Unternehmen, die das Verlagerungsverfahren anwenden, deklarieren die Einfuhrsteuer neu direkt online in der MWST-Abrechnung im ePortal. Zudem sind seit der Teilrevision per 1. Januar 2025 Änderungen bei der Deklaration unter Anwendung der Saldosteuersatzmethode sowie Anpassungen der Abrechnungsmodalitäten online möglich.
Digitalisierungsprojekt im Gange
Geplant ist eine übersichtlichere und intuitivere Nutzerführung über ein zentrales, benutzerfreundliches Kundenportal mit klar strukturiertem Zugang zu allen ESTV-Services. Für bestehende User sind keine besonderen Massnahmen erforderlich – lediglich der Zugang und der Weg zum gewünschten Service ändern sich. Die Registrierung und der Zugang zum ESTV-Portal erfolgen künftig über die ESTV-Website oder direkt über das ePortal.
Voraussichtlich per Juni 2026 wird jedoch die Anwendung «MWST-Abrechnung easy» abgeschaltet; diese Abrechnungsmöglichkeit entfällt ab diesem Zeitpunkt. Weitere digitale Neuerungen sind geplant – darunter die Online-Abmeldung bei der MWST, die Bildung, Mutation und Löschung von MWST-Gruppen, das MWST-Online-Vergütungsverfahren sowie der digitale Versand von Steuerkorrespondenz.
Nächste Änderungen des MWST-Gesetzes:
- MWST-Steuerpflicht für Online-Plattformen bei elektronischen Dienstleistungen
- MWST-Vereinfachung bei touristischen Packages
- Aufnahme MWST-Sondersatz: Planungssicherheit für den Tourismus
- Erhöhung MWST-Steuersätze für die Finanzierung der 13. AHV-Rente

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