RECHT

Neue Kolumne

«Recht so!»

SwissAccounting freut sich, künftig ausgewählte Geschichten im Fachmagazin Standard unter der Rubrik «Recht so!» zu veröffentlichen. Zum Auftakt präsentieren wir Ihnen die Kolumne mit dem Titel «Zechprellerei», die sowohl zum Schmunzeln wie auch zum Nachdenken anregt. Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen!

 

20. April 2023

Zechprellerei

Sie wissen nicht, was Zechprellerei ist? Na dann, lesen Sie die folgende Geschichte.

Eine selbständige Unternehmerin kam zu geschäftlichen Zwecken nach Zürich und checkte ins Hotel Dolder ein. Sie bezog ein Zimmer für CHF 600 pro Nacht und konsumierte auch reichlich im Restaurant. Nach einigen Tagen präsentierte ihr das Hotel die Rechnung über rund CHF 8'000. Die Frau bezahlte nicht und wurde aus dem Hotel spediert. Das Hotel erstattete Strafanzeige, was der Dame einen Strafbefehl wegen Zechprellerei mit einer bedingten Gefängnisstrafe und einer saftigen Verfahrensgebühr bescherte. Dagegen zog sie vor Gericht mit dem Argument, von Zechprellerei habe sie noch nie gehört.

Nun in der Tat ist Zechprellerei strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Zechprellerei begeht, wer sich in einem Gastgewerbebetrieb beherbergen, Speisen oder Getränke vorsetzen lässt oder andere Dienstleistungen beansprucht und den Inhaber um die Bezahlung prellt.

Mit ihrer Ausrede hatte die Frau wenig Erfolg. Auch von ihren weiteren Ausführungen, sie sei vor kurz vor einem wichtigen Geschäftsabschluss gestanden und hätte danach bezahlen können, wollte das Gericht nichts wissen. Für das Gericht war klar, wer völlig mittellos in das Dolder einzieht, habe die Absicht, nicht zu bezahlen. Dass dies nicht angehe, müsse jedem klar sein. Die Strafe und die Kosten wurden kurzerhand noch erhöht.

Was sagte einst Theodor Fontane? Ein Optimist ist ein Mensch, der ein Dutzend Austern bestellt, in der Hoffnung, sie mit der Perle, die er darin findet, bezahlen zu können.

Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 9. Januar 2023 (GB220119)

Art. 149 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Zechprellerei)

Über den Autor

Dr. iur., arbeitet als selbständiger Rechtsanwalt in Dornach (SO). Er hat Jurisprudenz an der Universität Basel studiert und anschliessend in der Unternehmenssteuerberatung gearbeitet. Heute berät er Private, Nonprofit-Organisationen und Gemeinden in den Gebieten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Basel für Vereins-, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht und schreibt auch regelmässig dazu Beiträge im Fachmagazin «Standard» von SwissAccounting.

Neben seinen beruflichen Aktivitäten engagiert er sich in zahlreichen ehrenamtlichen Ämtern. Sein Buch «Der Stiftungsrat» erschien 2009 im Schulthess Verlag, gefolgt von seinem neusten Werk «Alles, was Recht ist», das im Juli 2024 veröffentlicht wurde. Es enthält die Kolumnen, die er zwischen 2020 bis 2024 für das Wochenblatt, dem amtlichen Anzeiger für das Schwarzbubenland und das Laufental, verfasst hat, und die nunmehr im Fachmagazin Standard präsentiert werden.

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