RECHT SO!
Fitnessabo
Es ist jedes Jahr dasselbe. Eigentlich hätten Sie Ihren Vertrag, der sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, längst kündigen sollen, aber eben, vergessen. Zu solchen Verträgen zählen Abos für Fitnesszentren, Anti-Viren-Programme, Reiseversicherungen etc. Die Verlängerungsklauseln finden sich in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, die ja kein Mensch liest, was sich gewisse Firmen zu Nutzen machen.
In Zürich hatte eine Frau genug und wehrte sich gegen die automatische Verlängerung ihres Fitnessabos für jährlich CHF 840. Der Vertrag verlängert sich jeweils um dieselbe Mitgliedschaft, falls er bis spätestens einen Monat vor Ablauf nicht eingeschrieben gekündigt wird. Nach Ablauf der Kündigungsfrist erhielt die Frau die Rechnung für das kommende Jahr: CHF 990. Diesen Aufschlag von CHF 150 wollte sie nicht akzeptieren und kündigte, wenn auch verspätet. Diese Kündigung wiederum wollte das Fitnessstudio nicht akzeptieren und zog die Angelegenheit vor Bezirksgericht. Die Frau obsiegte mit folgender Begründung: Der Vertrag enthalte keine zulässige und hinreichend bestimmte Preisanpassungsklausel. Die Frau durfte also davon ausgehen, dass sich dieselbe Mitgliedschaft für CHF 840 um ein Jahr verlängert. Dadurch dass das Fitnessstudio den Preis einseitig auf CHF 990 erhöht habe, habe es den Vertrag einseitig geändert. Eine solche einseitige Preisänderung sei aber ein wichtiger Grund, was die Frau berechtigt habe, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen.
Statt ein zusätzliches Jahr im Fitnessstudio zu schwitzen, kämpfte die Frau vor Gericht für ihr Recht, also Nerven- statt Muskeltraining. Auch gut.
Urteil des Bezirksgerichts Hinwil vom 21. August 2019 (FV190009; publ. in: plädoyer 6/2020, S. 67).
Die Kolumne wurde bereits am 1.7.2021 im Wochenblatt sowie im Buch des Autors «Alles, was Recht ist» (meoverlag, Juli 2024) veröffentlicht.

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