SWISS GAAP FER

Neue Broschüre 2026 mit überarbeitetem FER 16

Die neue Broschüre Swiss GAAP FER 2026 bringt eine umfassende Überarbeitung von FER 16 sowie verschiedene punktuelle Anpassungen an bestehenden Standards. Im Zentrum stehen Vereinfachungen, mehr Transparenz und eine präzisere Anwendung in der Praxis.

 

Die nach rund zwei Jahren Vorarbeit verabschiedete Überarbeitung von FER 16 zielt darauf ab, die Anwendung zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen. Im Fokus stehen insbesondere die Behandlung ausländischer Vorsorgepläne, die Angaben zu Schweizer Vorsorgeplänen sowie die Offenlegung im Anhang.

Die Fachempfehlung wurde sowohl inhaltlich als auch sprachlich vollständig überarbeitet und klarer strukturiert. Neu sind drei Anhänge als integrale Bestandteile enthalten. Ergänzend wurden zwei Beispiele aufgenommen, welche die neue Fortschreibungstabelle für eine Schweizer Pensionskasse und einen ausländischen Vorsorgeplan illustrieren. Darüber hinaus wurde der Anwendungsbereich präzisiert und klargestellt, dass bei wesentlichen Entwicklungen seit dem letzten Abschlussstichtag der Vorsorgeeinrichtung eine Fortschreibung oder Neuberechnung erfolgen muss. Das faktische Aktivierungswahlrecht eines wirtschaftlichen Nutzens aus einer Überdeckung bleibt erhalten. Neu ist jedoch eine Begründung erforderlich, wenn der bilanzierte wirtschaftliche Wert wesentlich von der tatsächlichen Über- oder Unterdeckung abweicht.

Zwei-Schritte-Methode für Schweizer Vorsorgepläne

Für Schweizer Vorsorgepläne wird künftig verbindlich die sogenannte Zwei-Schritte-Methode vorgeschrieben. Dabei wird ausgehend von der Über- oder Unterdeckung des FER-26-konformen Abschlusses der Vorsorgeeinrichtung beurteilt, ob für das Unternehmen ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Inhaltlich entspricht dies weitgehend der bisherigen Praxis. Alternative Methoden, etwa eine IAS-19-Berechnung, sind für Schweizer Pläne neu ausgeschlossen. Die erfolgsmässige Erfassung bleibt weitgehend gleich. Neu wird jedoch die Verzinsung der Arbeitgeberbeitragsreserve in einer separaten Erfolgsrechnungsposition ausgewiesen, dem «übrigen Ergebnis aus Vorsorgeplänen».

Ausländische Vorsorgepläne waren in FER 16 bisher nicht explizit geregelt, was in der Praxis teilweise zu unterschiedlichen Handhabungen führte. Hier schafft die Überarbeitung Abhilfe und führt ein Wahlrecht mit drei Optionen ein: Bewertung analog zu Schweizer Vorsorgeplänen, Bewertung nach lokal anerkannten Rechnungslegungsnormen oder Bewertung nach einem international anerkannten Standard, z.B. IAS 19. Die sich daraus ergebenden erfolgswirksamen Anpassungen werden bei den letzten beiden Optionen aufgeteilt in Personalaufwand (bestehend aus laufendem und nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand, Gewinnen und Verlusten aus Abgeltungen, Administrationsaufwand) und in das «übrige Ergebnis aus Vorsorgeplänen» (übrige Komponenten wie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Ertrag aus Planvermögen oder Nettozinsen). Alle Veränderungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Eine direkte Erfassung einzelner Bestandteile im Eigenkapital – wie unter IFRS möglich – wurde bewusst verworfen.

Neukonzeption der Offenlegung

Ein zentraler Bestandteil der Überarbeitung ist ferner die Neukonzeption der Offenlegung. Die bisherigen tabellarischen Angaben galten als fehleranfällig und schwer verständlich. Sie werden durch eine Fortschreibungstabelle ersetzt, die die Entwicklung des wirtschaftlichen Nutzens und der wirtschaftlichen Verpflichtung über die Zeit aufzeigt, ähnlich einem Anlagenspiegel. Zusätzlich wird der im Personalaufwand enthaltene Vorsorgeaufwand nach Bestandteilen aufgegliedert. Für jeden Vorsorgeplan werden darüber hinaus in einer Offenlegungstabelle zentrale Informationen übersichtlich bereitgestellt. Zur Reduktion des Tabellenumfangs sind gewisse Aggregationserleichterungen vorgesehen. So dürfen beispielsweise unwesentliche Vorsorgepläne aggregiert ausgewiesen werden.

Neben der umfassenden Überarbeitung von FER 16 enthält die neue Broschüre 2026 auch verschiedene punktuelle Anpassungen an bestehenden Standards aus dem Projekt «Präzisierungen und Behebung von Inkonsistenzen».

Das Projekt mit dem etwas sperrigen Namen verfolgt das Ziel, in der Vergangenheit identifizierte unpräzise Formulierungen und Widersprüche in den Swiss GAAP FER systematisch zu bereinigen. Die Stiftung für Fachempfehlung zur Rechnungslegung reagiert damit auf berechtigte Erwartungen der Anwender an eine kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung der Regelungen. Im Unterschied zur bisherigen Praxis sollen solche Korrekturen nicht mehr erst im Rahmen umfassender Überarbeitungen einzelner Fachempfehlungen erfolgen. Stattdessen werden sie gebündelt in Form von Sammelpaketen umgesetzt.

Zu diesem Zweck hat die Fachkommission das Projekt in zwei Phasen aufgeteilt: Die nun abgeschlossene Phase 1 beinhaltet Anpassungen ohne materielle Änderungen der Standards, weswegen keine öffentliche Vernehmlassung erforderlich war. In Phase 2 werden Anpassungen bearbeitet, die möglicherweise auch materielle Veränderungen beinhalten können und daher eine öffentliche Vernehmlassung notwendig machen. Phase 1 wurde nach rund zweijähriger Arbeit im Dezember 2025 abgeschlossen. Die Arbeiten an Phase 2 laufen derzeit; eine Vernehmlassung ist voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2027 zu erwarten.

Die wesentlichen Anpassungen umfassen einerseits Vereinheitlichungen zwischen vergleichbaren Bestimmungen in den Kern-FER, im Rahmenkonzept und in den übrigen FER. Betroffen sind insbesondere die Aktivierungskriterien im Sachanlagevermögen, die regelmässige Neubewertung von Rückstellungen sowie die Definition von Eventualverbindlichkeiten. Darüber hinaus werden eingetretene Veränderungen nachvollzogen, z.B. aus der aktienrechtlichen Abschaffung des genehmigten Kapitals (Ersatz durch Kapitalband). Bei der Erfassung und Bewertung von Finanzierungsleasing wurden bestehende Begrifflichkeiten und Vorgaben präzisiert. Auch die Erfüllung der in FER 1/2 enthaltenen Grössenkriterien zur Anwendung von Kern-FER wurde präzisiert, um vor allem bei formaljuristischer Interpretation denkbare Missverständnisse auszuräumen.

Mit den in der neuen Broschüre 2026 enthaltenen Anpassungen erweisen sich die Swiss GAAP FER im Vergleich zu internationalen Standards weiterhin als relativ stabile Plattform, die über mehrere Jahre ohne laufende Anpassungen auskommt und damit den Anwendungsaufwand reduziert. Gleichzeitig trägt die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung als Trägerin der Swiss GAAP FER mit regelmässigen Überarbeitungen dazu bei, notwendige Aktualisierungen aufzunehmen und an eine dynamische Umwelt anzupassen. So wird sichergestellt, dass die Standards, die in der Schweiz mittlerweile bei rund jedem vierten Unternehmen im Einsatz sind, weiterhin hohen Qualitätsansprüchen genügen und einen «true and fair view» vermitteln. Abhängig vom Fortschritt der aktuell laufenden Projekte ist mit der nächsten Neufassung des Regelwerks in den Jahren 2028 oder 2029 zu rechnen.

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