REVISION

Interne Nachschau als Instrument der Qualitätssicherung

Die interne Nachschau ist ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung in der Revisionspraxis. Sie unterstützt Prüfgesellschaften dabei, Schwachstellen im Qualitätsmanagement frühzeitig zu erkennen und Verbesserungsmassnahmen gezielt umzusetzen, damit eine angemessene Berichterstattung sichergestellt ist.

Jedes zugelassene Revisionsunternehmen ist verpflichtet, sein Qualitätssicherungssystem (QS-System) laufend zu überwachen. Damit soll sichergestellt werden, dass die beruflichen Standards sowie die massgebenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. Gerade in einem sich laufend weiterentwickelnden regulatorischen Umfeld kommt der internen Nachschau eine zentrale Bedeutung zu. Sie ermöglicht es Prüfgesellschaften, Schwachstellen im QS-System frühzeitig zu identifizieren, die Einhaltung der Berufsstandards zu überprüfen und gezielte Verbesserungsmassnahmen einzuleiten.

Die Überwachung erfolgt im Rahmen der internen Nachschau, deren Durchführung insbesondere gestützt auf die Vorgaben von EXPERTsuisse (ISQC-CH 1 bzw. ISA 220) sowie die Anleitung zur Qualitätssicherung für KMU-Revisionsunternehmen von TREUHAND|SUISSE («KMU-Anleitung») verbindlich vorgesehen ist. Dabei ist zu beachten, dass der bisherige Standard ISQC-CH 1 spätestens per 15. Dezember 2026 durch die neuen Standards ISQM-CH 1 und 2 ersetzt werden. Künftig wird nicht mehr von einem QS-System, sondern von einem Qualitätsmanagementsystem (QM-System) gesprochen. Entsprechend wird auch in diesem Fachbeitrag diese Terminologie verwendet.

Ziel und Funktion der internen Nachschau

Die interne Nachschau dient der Beurteilung, ob das QM-System einer Revisionsgesellschaft angemessen ausgestaltet ist und in der Praxis wirksam funktioniert. Sie verschafft der Revisionsgesellschaft die notwendige Sicherheit darüber, dass die definierten Regelungen und Prozesse eingehalten werden und den geltenden gesetzlichen sowie berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses ist die regelmässige Überprüfung sowohl auf Unternehmens- als auch auf Auftragsebene. Die Nachschau umfasst einerseits die laufende jährliche Beurteilung des gesamten QM-Systems («Firm Review») und andererseits die periodische Prüfung abgeschlossener Prüfungsmandate («File Review»).

Überprüfung abgeschlossener Prüfungsmandate

Im Rahmen des File Reviews wird in regelmässigen Abständen mindestens ein abgeschlossener Auftrag pro Auftragsverantwortlichem (z. B. leitender Revisor) überprüft, üblicherweise innerhalb eines Dreijahresrhythmus. Daraus ergibt sich, dass jährlich mindestens ein abgeschlossenes Mandat einer Nachschau zu unterziehen ist.

Die Überprüfung erfolgt durch eine fachlich ausreichend qualifizierte Person, die weder an den betreffenden Prüfungsarbeiten noch an der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung beteiligt war. Als ausreichend qualifiziert gelten in der Regel Fachpersonen mit mindestens einer RAB-Zulassung als Revisorin oder Revisor und entsprechendem Fachwissen.

Zudem muss die mit der Nachschau betraute Person in der Lage sein, ihre Beurteilung unabhängig und unbeeinflusst von internen Weisungen oder hierarchischen Abhängigkeiten vorzunehmen. Die interne Nachschau setzt somit eine funktionale Unabhängigkeit voraus, die eine freie und kritische Würdigung der Prüfungsarbeiten ohne Einflussnahme durch die Unternehmensleitung gewährleistet.

Die unabhängige Beurteilung abgeschlossener Aufträge trägt wesentlich zur Sicherstellung der Prüfungsqualität bei und ermöglicht es, Verbesserungspotenziale systematisch zu identifizieren.

Dokumentation und Berichterstattung

Die Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisse der Nachschau sind angemessen zu dokumentieren. Hierzu ist ein Nachschaubericht zu erstellen, in dem die vorgenommenen Prüfungshandlungen, die festgestellten Mängel sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen festgehalten werden.

Der Nachschaubericht stellt ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements dar. Besonders bedeutsam sind die darin dokumentierten Feststellungen bei erkannten Schwächen im QM-System oder im Zusammenhang mit neuen beziehungsweise geänderten Berufsstandards. Die Ergebnisse der Nachschau ermöglichen es der Prüfgesellschaft, bestehende Prozesse kritisch zu hinterfragen und gezielt weiterzuentwickeln.

Tabelle 1: Feststellungen mit Verbesserungsempfehlungen.

Tabelle 1: Feststellungen mit Verbesserungsempfehlungen.

Praxisrelevanz der Feststellungen

Die im Rahmen der Nachschau identifizierten Fehler und Mängel liefern wertvolle Hinweise auf wiederkehrende Problemfelder in der Revisionspraxis und sind damit ein zentrales Element zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements. In Tabelle 1 werden typische Feststellungen aus internen Nachschauen dargestellt, ergänzt durch praxisorientierte Hinweise, um Risiken frühzeitig zu erkennen, die Qualität der Revisionsdienstleistungen nachhaltig zu stärken sowie potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren. Gemäss den Anforderungen des ISQM-CH 1 ist zudem ein klar strukturierter Verbesserungsprozess sicherzustellen, der systematisch aus den Erkenntnissen der Nachschau abgeleitet wird.

Schlussbetrachtung

Ein wirksames Qualitätsmanagement im Revisionsunternehmen setzt eine konsequent durchgeführte interne Nachschau sowie einen klar strukturierten Verbesserungsprozess voraus. Ein Mehrwert entsteht erst, wenn die Erkenntnisse systematisch ausgewertet und in konkrete Massnahmen umgesetzt werden.

Dabei ist sorgfältig zu unterscheiden, ob es sich um punktuelle Einzelfälle handelt (z.B. einmalig verspätete Aktualisierung einer Auftragsbestätigung) oder um systematische Schwachstellen im QM-System. Diese Differenzierung ist entscheidend für die richtige Priorisierung von Massnahmen.

Zudem müssen Feststellungen transparent kommuniziert und Mitarbeitende gezielt geschult werden. Nur so wird die Nachschau zu einem effektiven Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung der Prüfungsqualität.

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