STEUERN

Mehrwertsteuer Hotellerie:
Wegfall Sondersatz ab 2028?

Bei der Einführung der Mehrwertsteuer in der Schweiz im Jahr 1995 wurden lediglich zwei Steuersätze festgelegt. Bereits kurz danach haben der Bundesrat und das Parlament für die Hotellerie einen Sondersatz geschaffen. Als Hauptgründe zu Gunsten des Schweizer Tourismus wurden die Rezession und Frankenstärke sowie die harte ausländische Konkurrenz genannt. Diese Massnahme war vorab auf 10 Jahre befristet, gilt jetzt jedoch durch die Verlängerungen bereits fast 30 Jahre.

 

Per 1. Januar 1995 wurde in der Schweiz die Mehrwertsteuer (MWST) eingeführt. Dabei wurden die zwei Steuersätze, d.h. der Normalsatz von 6.5% (heute 8.1%) und der reduzierte Satz von 2.0% (heute 2.6%) in Kraft gesetzt. Um die Hotellerie beim Nachfragerückgang und bei der Mehrbelastung durch die MWST zu unterstützten, hatten der Bundesrat und das Parlament per 1. Oktober 2016 zudem befristet den Sondersatz von 3.0% (heute 3.8%) für Beherbergungsleistungen beschlossen. Seither wurde der Sondersatz insgesamt sechsmal verlängert, wobei sich der Bundesrat verschiedentlich für die Aufhebung des Sondersatzes ausgesprochen hat. Trotzdem hat das Parlament der Beibehaltung des Sondersatzes zuletzt im Jahr 2017 bis ins Jahr 2027 zugestimmt.

Nach Einschätzung der Hotellerie ist der Sondersatz für Beherbergungsleistungen essenziell, um Planungssicherheit zu schaffen. Er berücksichtigt den Exportcharakter der Branche, da etwa 55% der Übernachtungen von ausländischen Gästen stammen. Obwohl der Tourismus eine der grössten Exportbranchen der Schweiz ist, werden die Leistungen im Inland erbracht und konsumiert. Der Sondersatz stärkt sicherlich die Wettbewerbsfähigkeit der Branche, vergleichbar mit der EU, wo die meisten Mitgliedstaaten seit Jahren einen ermässigten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen eingeführt haben. Auch trägt die Hotellerie wesentlich zur Wertschöpfung bei, die über die Branche hinausgeht.

Positive Entwicklung der Hotellerie

Nach Krisenereignissen wie der Wirtschaftskrise, Frankenaufwertung und Corona stiegen die Logiernächte seit 2020 auf fast 42 Mio. im Jahr 2023 - eine Zunahme von 35% seit 1996. Laut Studie von BAK Economics wird sich die Branche bis 2026 weiterhin positiv entwickeln.

Jedoch würde eine Verlängerung des Sondersatzes dem Ziel der MWST-Vereinfachung widersprechen, da eine Normalbesteuerung den administrativen Aufwand senken und Mehreinnahmen von geschätzt 270 Mio. Franken jährlich einbringen könnte. Im Finanzplan des Bundes sind diese Mehreinnahmen ab 2028 aufgrund der aktuell geltenden Befristung des Sondersatzes bereits berücksichtigt.

Eine erneute Verlängerung des Sondersatzes hätte somit eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Bundesfinanzen zur Folge, die wegen der Schuldenbremse zu kompensieren wäre. Durch Ständerätin Esther Friedli wurde am 13. Juni 2024 eine Motion eingereicht. Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Fortführung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen über das Jahr 2027 hinaus sicherstellt.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates beantragte in ihrer Sitzung am 31. Januar 2025 die Motion anzunehmen. Zudem hat die Kommission des Nationalrates in ihrer Sitzung am 31. März 2025 vorberaten und mehrheitlich ebenfalls für die Annahme gestimmt. Ob der Sondersatz auch nach dem Jahr 2028 Gültigkeit haben wird, bleibt daher abzuwarten.