XBRL

Digitalisierung im Tax Accounting

«Tax Accounting» bedeutet im schweizerischen Kontext, dass die handelsrechtliche Jahresrechnung im Kern aufgrund der steuerrechtlichen Vorgaben gestaltet wird – dies deshalb, weil aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips die im OR-Abschluss vorgenommenen Buchungen als Grundlage für die Steuerbemessung verwendet werden. Mit dem Projekt der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zur Einführung einer Schweizer E-Bilanz wird der global anerkannte Standard XBRL als schweizerische Grundlage für einen bedeutenden Digitalisierungsschritt eingesetzt werden.

Handelsrechtlicher Abschluss und Steuerrecht

Wie in Art. 58 Abs. 1 Bst. a DBG1 ausgeführt, bildet der Saldo der handelsrechtlichen Erfolgsrechnung gemäss dem 32. Titel des Obligationenrechts (Art. 957 ff. OR2) die Ausgangsbasis für die steuerrechtlich relevante Ergebnisermittlung (Bemessung der laufenden Steuern). Ergänzend dazu wird in dieser Norm erwähnt, dass der «Saldovortrag» zu berücksichtigen sei – damit gemeint ist die steuerrechtliche Möglichkeit zum Abzug früherer Verlustvorträge.3 Dieses sogenannte «Massgeblichkeitsprinzip» oder «Verbuchungsprinzip» führt in der Praxis dazu, dass viele Fragen der handelsrechtlichen Jahresrechnung durch steuerrechtliche Überlegungen beeinflusst werden können.4 Zuweilen wird auch von einer «umgekehrten Massgeblichkeit» gesprochen, da die Vorschriften der Steuerbehörden die handelsrechtlichen Buchungen beeinflussen. Wegleitend dazu waren für lange Zeit unter anderem die «Analysen» der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zum Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht.5

Bezüglich der Kantons- und Gemeindesteuern können ähnliche Überlegungen angestellt werden; die Erwähnung des Begriffs «Reingewinn» im Kontext des Art. 24 Abs. 1 StHG6 führt zu einer analogen Massgeblichkeitsbetrachtung, wie sie für die direkte Bundessteuer vorzunehmen ist.

Für Unternehmen, welche einen anerkannten Standard zur Rechnungslegung anwenden, können sich nebst Fragen zu den laufenden Steuern auch Überlegungen zu latenten Steuern (Deferred Taxes) stellen. Diese entstehen unter anderem durch Bewertungsunterschiede zwischen den auf Basis des OR-Abschlusses bewerteten Aktiven und Verbindlichkeiten und der Bewertung der Positionen nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung.7

E-Bilanz

Das 2020 lancierte Projekt der SSK8 verfolgt das Ziel, die Steuerprozesse zu digitalisieren – Steuerrelevante Buchhaltungsdaten, die bisher in analoger Form (dazu zählen auch eingescannte Dokumente in Form von PDF-Dateien) bei den Steuerverwaltungen eingereicht wurden, sollen inskünftig «effektiv» digital übermittelt werden. Unternehmen erstellen wie bisher ihre handelsrechtliche Jahresrechnung in ihrem ERP- oder Buchhaltungssystem und berücksichtigen dabei steuerliche Vorgaben. Im Projekt der SSK ist vorgesehen, dass diese elektronische Jahresrechnung direkt aus dem Buchhaltungssystem der Organisation an die kantonalen (unterschiedlichen) Steuerdeklarationslösungen für juristische Personen übermittelt werden kann. Eine solche E-Bilanz basiert auf einer standardisierten XBRL-Taxonomie, welche die Struktur und Inhalte der finanziellen Berichterstattung vorgibt.

XBRL

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein global anerkannter Standard für den elektronischen Austausch von Geschäfts- und Finanzdaten. In der Schweiz kommt dabei die laufend aktualisierte Schweizer Taxonomie zur Anwendung, die definiert, wie Finanzdaten einheitlich digital dargestellt und übermittelt werden sollen. Die Entwicklung der Taxonomie wird vom Verein XBRL Schweiz betreut. Letzterer ist eine offizielle Jurisdiktion von XBRL International.9 Der Verein XBRL Schweiz arbeitet ehrenamtlich. Bei der Entwicklung seiner Taxonomie pflegt er eine intensive Kollaboration mit der SSK. Die vom Verein entwickelte Taxonomie basiert nebst den OR-Vorgaben auf dem KMU-Kontenrahmen von SwissAccounting. Sie umfasst die Bilanz, die Erfolgsrechnung sowie den Anhang gemäss Art. 959c OR. Sämtlich Daten sind in einer maschinenlesbaren Form erfassbar.

Die handelsrechtliche Mindestgliederung nach OR wird dabei, soweit dies steuerrechtlich notwendig ist, erweitert. Um eine sinnvolle Erfassung von Geschäftsfällen zu implementieren, wird die Gliederung sachgerecht und konsistent zum KMU-Kontenrahmen angepasst. Ein Beispiel ist die Kontierung von Sachanlagen und Abschreibungen: Während nach Obligationenrecht Sammelpositionen für beide Bereiche ausreichend sind (vgl. Art. 959a und Art. 959b OR), benötigt die korrekte Steuerbemessung eine detailiiertere Aufschlüsselung, insbesondere weil unterschiedliche Abschreibungssätze gemäss dem Merkblatt der ESTV gelten.10

Die Schweiz schliesst sich damit einer globalen Entwicklung an, die bereits weit fortgeschritten ist. Weltweit gibt es aktuell über 200 aktive regulatorische Implementierungen von XBRL. In Ländern wie den Niederlanden, Australien oder Neuseeland wird XBRL im Rahmen von Standardisierungsbemühungen seit vielen Jahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten umgesetzt. Der Nutzen dieses Fortschritts besteht vor allem darin, dass einmal erfasste Daten für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können, ohne dabei aber unnötige Risiken für eine unkontrollierte Datenverbreitung zu schaffen. Die Schweizer Taxonomie könnte insbesondere auch für Datenübermittlungen an weitere Empfänger wie das Bundesamt für Statistik, Banken und ähnliche verwendet werden und damit wesentlich zur Reduktion des Administrationsaufwandes beitragen. Das Zürcher Steueramt hat als erster Kanton im August 2025 bereits eine solche Online-Deklarationslösung für juristische Personen, basierend auf dem neuen Standard, eingeführt.11

Schlussfolgerung für die Praxis

Die von XBRL Schweiz und der SSK initierte E-Bilanz für Steuerdaten ist ein wesentlicher Beitrag für die digitale Transformation. Steuerpflichtige Organisationen reduzieren ihren administrativen Aufwand. Die Steuerbehörden ihrerseits können ihre Prozesse mit einer höheren Effizienz gestalten, die eingereichten OR-Abschlüsse schneller auf ihre Konformität zum Steuerrecht prüfen und auf einheitlichen Datenstandards aufbauen. Langfristig eröffnet diese Standardisierung auch Potenziale für weitergehende Automatisierungen, etwa im Bereich der Plausibilitätsprüfung oder der Vernetzung mit anderen steuerlichen Deklarationsprozessen wie z.B. im Mehrwertsteuerbereich, oder aber auch im Bereich der Sozialversicherungen.

1 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, SR 642.11, Stand 1.1.2025.

2 SR 220, Stand 1.1.2025.

3 Vgl. Duss, M.; Felber, M. (2024): Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, in: Pfaff, D.; Glanz, S.; Stenz, Th.; Zihler, F. (Hrsg.): Rechnungslegung nach Obligationenrecht, Zürich, S. 1258. Gemäss einer am 7.1.2026 im Bundesblatt veröffentlichten, von National- und Ständerat beschlossenen, Gesetzesanpassung soll die Verrechnungsdauer auf 10 Jahre ausgedehnt werden; vgl. https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2026/23/de (Abrufdatum 27.1.2026). Die Referendumsfrist läuft am 17.4.2026 ab.

4 Vgl. Passardi, Marco (2014): Steuerliche Konsequenzen der Rechnungslegung, in: Der Treuhandexperte, 6/2014, S. 348-350.

5 Vgl. https://www.ssk-csi.ch/fileadmin/dokumente/Analysen/Analyse_Rechnungslegung_DE_2020.pdf (Abrufdatum 26.1.2026); dort wurden die neuesten Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts zur Bilanzierung von eigenen Aktien respektive des Erfolgs aus deren Verkauf nicht mehr nachgeführt; vgl. dazu den Entscheid des Bundesgerichts vom 6. Juni 2024, abrufbar unter https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://06-06-2024-9C_135-2023&lang=fr&zoom=&type=show_document (Abrufdatum 28.1.2026). Per 15.5.2025 beschloss die SSK, die von ihr publizierten Analysen aufzuheben. Trotzdem dürften die dort gemachten Äusserungen nach wie vor den Deklarationsprozess beeinflussen.

6 Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, SR 642.14, Stand 1.1.2026.

7 Weitere Gründe können z.B. die Elimination von konzerninternen Beziehungen sein (z.B. unrealisierte Gewinne auf Vorräten, konzerninterne Dividenden etc.).

8 Vgl. dazu https://www.treuhandsuisse.ch/blog/die-e-bilanz-als-meilenstein-der-digitalen-steuerdeklaration-fuer-juristische-personen, Abrufdatum 28.1.2026.

9 Vgl. https://ch.xbrl.org/, Abrufdatum 19.1.2026. Der Autor ist Co-Präsident des Vereins.

10 Vgl. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/dbst-merkblaetter.html, Abrufdatum 15.1.2026.

11 Vgl. https://www.treuhandsuisse.ch/blog/die-e-bilanz-als-meilenstein-der-digitalen-steuerdeklaration-fuer-juristische-personen, Abrufdatum 28.1.2026.

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