RECHT
Aktuelle und interessante Gerichtsurteile
Steuerrecht
Zuordnung von Patenten zum Geschäfts- oder Privatvermögen
Im Zusammenhang mit den direkten Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern 2010 (Solothurn) war streitig, ob Nachsteuern auf Patenten geschuldet sind, die der Steuerpflichtige 2009 von einer GmbH übernommen und 2010 in eine von ihm gegründete AG eingebracht hatte. Die Vorinstanz betrachtete das Halten und Bewirtschaften der Patente als selbständige Erwerbstätigkeit und ordnete sie dem Geschäftsvermögen zu, woraus sie eine steuerbare Realisation zum Verkehrswert ableitete. Das Bundesgericht hielt fest, die Vorinstanz habe trotz ausdrücklicher Rückweisung den Sachverhalt unzureichend ergänzt und keine konkreten Belege für eine selbständige Erwerbstätigkeit zwischen April 2009 und Juni 2010 festgestellt. Da die Zuordnung zum Geschäftsvermögen steuererhöhend wirkt, trägt die Steuerbehörde die Beweislast; bleibt der Nachweis aus, geht dies zu ihren Lasten. Die Patente seien daher als Privatvermögen zu qualifizieren, womit die Beschwerde gutzuheissen war.
(BGer-Urteil 9C_369/2025 vom 23. Dezember 2025)
Arbeitsrecht
Keine Pflicht zur Stellensuche für Bundesparlamentarier vor Neuwahlen
Mitglieder des Bundesparlaments sind nicht verpflichtet, bereits vor den Neuwahlen im Hinblick auf eine Arbeitslosigkeit im Falle ihrer Nichtwiederwahl eine Arbeitsstelle zu suchen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer nicht wiedergewählten Nationalrätin gut, der die Taggelder der Arbeitslosenversicherung wegen mangelnder Bemühungen um eine Arbeitsstelle für 9 Tage gestrichen wurden. Das Genfer Kantonsgericht hatte zuvor den Entscheid der Arbeitslosenversicherung bestätigt mit der Begründung, dass das Nationalratsmandat einem befristeten Arbeitsvertrag gleichkomme; die Versicherte hätte damit bereits drei Monate vor ihrer Anmeldung bei der ALV mit der Stellensuche beginnen müssen. Gemäss Bundesgericht beruht das Nationalratsmandat indessen nicht auf einem befristeten Arbeitsvertrag, auch wenn die Entschädigung dafür als Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit gilt. Das Ziel eines Nationalratsmandats unterscheidet sich grundsätzlich von einer Erwerbsarbeit. Eine Person, die sich zur Wahl stellt, nimmt damit ihre verfassungsmässig garantierten politischen Rechte wahr.
(BGer-Urteil 8C_22/2025 vom 16.12.2025)
Strafrecht
Bundesgericht bestätigt Schuldspruch wegen unbewilligter Klimaproteste
Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Frau ab, die 2020 und 2021 in Zürich bei Aktionen der Gruppierung «Extinction Rebellion» die Quaibrücke und die Uraniastrasse blockiert hat. Die Schuldsprüche gegen sie wegen Nötigung und Störung von Betrieben im Dienste der Allgemeinheit sind nicht zu beanstanden und mit Blick auf die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit verhältnismässig.
(BGer-Urteil 6B_1173/2023 vom 13.11.2025)
Strafrecht
FIFA-Fall: Bundesgericht bestätigt Schuldsprüche wegen Bestechung und Urkundenfälschung
Das Bundesgericht bestätigte die Schuldsprüche gegen den früheren FIFA-Generalsekretär und einer weiteren Person wegen passiver bzw. aktiver Bestechung. Das Gleiche gilt für den Schuldspruch gegenüber dem früheren Generalsekretär wegen Urkundenfälschung. Zwischen Ende 2013 und 2015 erhielt der damalige Generalsekretär der FIFA von der Führungsperson einer Mediengruppe wirtschaftliche Vorteile im Zusammenhang mit einer Immobilie. Die FIFA beabsichtigte, mit dieser Gruppe einen Vertrag über knapp eine halbe Milliarde Dollar für die Vergabe der Medienrechte für die Weltmeisterschaften 2026 und 2030 und weitere Veranstaltungen im gleichen Zeitraum im Nahen Osten und in Nordafrika abzuschliessen. Zudem soll der damalige FIFA-Generalsekretär im Gegenzug für drei Bestechungszahlungen in Höhe von insgesamt über 1,25 Millionen Euro zugunsten einer Drittperson seinen Ermessensspielraum bei den Bewerbungen zweier Unternehmen um die exklusive Vermarktung der FIFA-Medienrechte in Italien und Griechenland für Weltmeisterschaften und weitere Veranstaltungen genutzt haben. Um den Bestechungshintergrund der drei Zahlungen zu verschleiern, hatte er diese als langfristige Darlehen in den Bilanzen 2013 und 2014 einer ihm gehörenden Gesellschaft verbucht.
(BGer-Urteil 6B_973/2023, 6B_974/2023, 6B_980/2023 vom 4.12.2025)
Strafrecht
Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte
Werden deliktisch erlangte mit legalen Vermögenswerten vermischt, indem sie auf das gleiche Konto fliessen, entstehen sogenannte teilkontaminierte Werte. Das Strafgesetzbuch präzisiert nicht, welche Methode in diesem Fall anzuwenden ist, um mit Blick auf eine Einziehung oder die Festlegung der Ersatzforderung den aus der vorangegangenen Straftat stammenden Betrag festzusetzen. Während die Bundesanwaltschaft im konkreten Fall die Anteils- bzw. Proportionalitätslösung anwandte, lehnt die Rechtsprechung diese Ansicht ab, da sie den gesamten Geldkreislauf kontaminieren kann. Vorzuziehen sei das «Saldoprinzip in der Bodensatz- oder Sockelvariante». Bei dieser Methode bilden die aus der Straftat herrührenden Mittel ein Depot beziehungsweise einen Sockel am Boden des Kontos. Soweit Kontentransaktionen diesen «Bodensatz» nicht berühren, bleiben die illegalen Gelder einer Einziehung zugänglich.

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