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Projekt zur Präzisierung und Behebung von Inkonsistenzen

Geschrieben von Peter Leibfried | Sep 23, 2026, 6:25:58 AM

SWISS GAAP FER

Projekt zur Präzisierung und Behebung von Inkonsistenzen

Mit einem sogenannten Omnibus-Projekt überprüft die Fachkommission der Swiss GAAP FER zahlreiche Standards gleichzeitig auf Unklarheiten und Inkonsistenzen. Nach einer ersten Phase ohne materielle Änderungen stehen nun Anpassungen mit inhaltlicher Tragweite zur Diskussion, die Anfang 2027 in die öffentliche Vernehmlassung gehen sollen.

 

Eines der derzeit in der Facharbeit der Swiss GAAP FER aktiven Projekte trägt den Titel «Präzisierungen und Behebung von Inkonsistenzen». Unter diesem etwas umständlichen Begriff hat es sich die Fachkommission zum Ziel gesetzt, gleichzeitig an verschiedenen Standards eine Reihe von inhaltlich nicht zusammenhängenden Anpassungen vorzunehmen («Omnibus-Projekt»). Das Projekt unterscheidet sich damit von den bisherigen Überarbeitungen, wo jeweils ein einzelner Standard oder ein einzelner Themenbereich im Vordergrund gestanden hat.

Der Auslöser für die verschiedenen Anpassungen sind Hinweise auf unpräzise Formulierungen oder Widersprüche innerhalb der Swiss GAAP FER, auf welche die Fachkommission immer wieder von Anwendern aufmerksam gemacht wird, oder die sich bei fachlichen Diskussionen in den Gremien ergeben. Eine Alternative zur jetzigen gesammelten Behandlung wäre gewesen, die Themen so lange zurückzustellen, bis der jeweils betroffene Standard einmal für eine Überarbeitung ansteht. Einerseits ist dies bei den meisten Standards aber im Moment gar nicht abzusehen, da die Swiss GAAP FER als anwenderorientiertes Regelwerk generell eine «stabile Plattform» mit möglichst wenigen laufenden Veränderungen anstreben. Andererseits waren die Anzahl und teilweise auch die Bedeutung der in den letzten Jahren zusammengekommenen Themen mittlerweile so gross, dass sich die Stiftung für Rechnungslegung den berechtigten Erwartungen ihrer Anwender gegenüber in der Verpflichtung gesehen hat, hier Verbesserung zu schaffen.

Projekt in zwei Phasen

Für einen möglichst effizienten Ablauf hat die Fachkommission das Projekt in zwei Phasen aufgeteilt: die im Dezember 2025 nach rund zwei Jahren abgeschlossene Phase 1 beinhaltet Anpassungen ohne materielle Änderungen der Standards, weswegen keine öffentliche Vernehmlassung erforderlich war. In der aktuell laufenden Phase 2 werden Anpassungen bearbeitet, die auch materielle Veränderungen beinhalten, und daher eine öffentliche Vernehmlassung notwendig machen. Nach den aktuellen Planungen soll diese Anfang 2027 erfolgen.

Über die wesentlichen Anpassungen in Phase 1 wurde bereits in einer früheren Ausgabe an dieser Stelle berichtet. Damals wurde geschrieben, sie «umfassen einerseits Vereinheitlichungen zwischen vergleichbaren Bestimmungen in den Kern-FER oder im Rahmenkonzept und den übrigen FER, namentlich bei den Aktivierungskriterien im Sachanlagevermögen, der regelmässigen Neubewertung von Rückstellungen und der Definition von Eventualverbindlichkeiten. Darüber hinaus werden eingetretene Veränderungen nachvollzogen, z.B. aus der aktienrechtlichen Abschaffung des genehmigten Kapitals (Ersatz durch Kapitalband). Bei der Erfassung und Bewertung von Finanzierungsleasing wurden vorhandene Begrifflichkeiten oder Vorgaben präzisiert. Und auch die Erfüllung der in FER 1/2 enthaltenen Grössenkriterien zur Anwendung von Kern-FER wurde präzisiert, um vor allem bei formaljuristischer Interpretation denkbare Missverständnisse auszuräumen».

Die in der aktuellen Phase 2 an der letzten Sitzung der Fachkommission im Juni 2026 diskutierten Anpassungen umfassen unter anderem eine klarere Definition des Zeitpunkts für die Erfassung von Restrukturierungsrückstellungen; hier werden derzeit sowohl der Beschluss- wie auch der Kommunikationszeitpunkt im Regelwerk erwähnt. Ebenso wird erwogen, auf die derzeit noch bestehende Möglichkeit zu verzichten, nicht FER-konforme Rückstellungen zu bilden, sofern diese durch spezifische gesetzliche Vorschriften verlangt werden. Darüber hinaus soll ein Widerspruch bei der Bildung von Rückbauverpflichtungen aufgelöst werden; die Standards sehen hier derzeit sowohl eine ratierliche Rückstellungsbildung über die Vertragslaufzeit wie auch eine volle Rückstellungsbildung bereits zu Vertragsbeginn vor. Darüber hinaus wurde diskutiert, inwiefern sich aus den Swiss GAAP FER eine eigenständige (vom OR unabhängige) Pflicht zur Konzernrechnungslegung ergeben soll, und ob eine Kombination aus Kern-FER und einer Konzernrechnung zulässig sein soll. Zuletzt wurden die Anforderungen an die Zwischenberichterstattung von nicht-kotierten FER-Anwendern thematisiert.

Vernehmlassung Anfang 2027

Die Behandlung der vielfältigen und inhaltlich unterschiedlichen Themen in den einzelnen Gremien sowie im anschliessenden Vernehmlassungs- und Umsetzungsprozess stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Im Unterschied zur Anpassung nur einzelner Standards sind jeweils verschiedene Gruppen von Anwendern, verschiedene theoretische Konzepte und ganz unterschiedliche Anwendungsfälle betroffen. Die für Anfang 2027 geplante Vernehmlassung wird darauf Rücksicht nehmen, und es ist davon auszugehen, dass auch an der FER-Konferenz im November 2026 eine ausführliche Darstellung und Diskussion der geplanten Anpassungen stattfinden wird.